UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltung und Vertragsabschlüsse

I Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Alpha-Parks gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Alpha-Parks nicht an, es sei denn, Alpha-Parks hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Alpha-Parks in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Angebote und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Alpha-Parks sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Alpha-Parks die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

  2. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Alpha-Parks und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

  3. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Alpha-Parks sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. Mietvertrag, Valet Service

Alpha-Parks bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Alpha-Parks betriebenen Parkplatz (Schulstraße 29, 65795 Hattersheim am Main) gegen Entgelt abzustellen und den von Alpha-Parks eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Alpha-Parks ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Alpha-Parks keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.

  1. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Alpha-Parks kommt zwischen dem Kunden und Alpha-Parks ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Alpha-Parks übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

  2. Alpha-Parks ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.

  3. Alpha-Parks steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Alpha-Parks kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Alpha-Parks bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Alpha-Parks berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Alpha-Parks auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

Alpha-Parks kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Alpha-Parks am Flughafen- Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Alpha-Parks berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

III. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Alpha-Parks, der Mitarbeiter der Alpha-Parks und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Alpha-Parks ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Alpha-Parks ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.

  1. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks ohne ausdrückliche Zustimmung der Alpha-Parks, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Alpha-Parks berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

  2. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Alpha-Parks ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Alpha-Parks im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.

  3. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Alpha-Parks besitzt. Auf Verlangen der Alpha-Parks, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Alpha-Parks berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Alpha-Parks berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

  4. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Alpha-Parks ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

V. Kfz-Dienstleistungen

Alpha-Parks ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.

2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Alpha-Parks zu zahlen.

  1. Von Alpha-Parks angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

  2. Für die von Alpha-Parks angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen

    Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen

    Kalendertagen die Alpha-Parks angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

  3. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung

    gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

  4. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Alpha-Parks nicht annimmt, bleibt er

    vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des

    vereinbarten Entgelts an Alpha-Parks verpflichtet.

  5. Gegen die Ansprüche von Alpha-Parks kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen

    aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt

    oder von Alpha-Parks anerkannt.

VIII. Rücktritt

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

  1. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Alpha-Parks das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Alpha-Parks kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

  2. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

IX. Haftung

Alpha-Parks haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Alpha-Parks sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Alpha-Parks beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Alpha-Parks bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  1. Alpha-Parks haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Alpha-Parks schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Alpha-Parks auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

  1. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Alpha-Parks ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Alpha-Parks nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Alpha- Parks ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Alpha-Parks kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).

  2. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Alpha-Parks verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

  3. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Alpha-Parks ab, soweit Alpha-Parks ein Schaden entstanden ist.

Alpha-Parks haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Alpha Parks für Schäden am Fahrzeug die durch Unwetter, wie Hagelschäden, Tornados, Erdbeben, Flutkatastrophen und jeder weitere Umweltkatastrophe, entstanden sind.

In keinem Fall haftet Alpha-Parks für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Für Schäden die während der Autofahrt passieren, die der Umwelt zu Schulden kommen, haftet nicht Alpha Parks, wie z.B. Reifenschaden die durch Nägel oder Steinschlag entstehen.

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Alpha-Parks bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Alpha-Parks haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.

Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.

X. Datenerhebung

Die Verwendung ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.

Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen

XII. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Alpha-Parks in Hattersheim, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

 

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Schulstraße 29–31
65795 Hattersheim am Main

Telefon: 069 12344567
Mobil: 0162 6750651
E-Mail: info@alpha-parks.de
Web: www.alpha-parks.de